Schenkkreise: Geld zurück!

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Schenkkreise sind immer öfter Fall für das Gericht!

Auch in der Direktvertriebsbranche gibt es immer wieder schwarze Schafe, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und sogenannte sittenwidrige Schneeballsysteme veranstalten. So hatte das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 11.07.2008, Az. 2 S 127/08) kürzlich einen Rückzahlungsanspruch einer Teilnehmerin eines Schenkkreises zu prüfen.

Die Teilnehmerin war auf unterster Ebene in einen privaten “Schenkkreis” eingestiegen und hatte für die Teilnahme 2.500,00 € eingezahlt.

Die Oldenburger Richter verurteilten die Empfängerin des Geldes, die an der Spitze der Pyramide stand, zur Rückerstattung. Zur Begründung stütze sich das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des BGH, der solche Spiele als sittenwidrig erkennt. Demgemäß seien solche Schenkkreise zu unterbinden, was nur gewährleistet werden könne, wenn gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssen. www.mlmrecht.de

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