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Die aktuelle Wirtschaftslage führt dazu, dass immer mehr Deutsche auf einen Nebenjob angewiesen sind. Die Folge ist, dass das Interesse an der gesamten Network Marketing Branche zunimmt. Dennoch geraten Network Marketing Unternehmen in den Verdacht, illegale Schneeball- oder Pyramidensysteme zu sein. Negative Berühmtheit erlangte im Dezember 2008 der New Yorker Börsenmakler Bernard Madoff, der durch ein Schneeballsystem Anleger um bis zu 50 Milliarden Dollar geprellt haben soll.
Madoff soll trotz schwankender Börsenkurse über Jahre beständig hohe Renditen versprochen haben. Diese zahlte er auch aus. Doch bei der vermeintlichen Rendite von alten Anlegern soll es sich lediglich um Geld neuer Investoren gehandelt haben. Als dann Anfang Dezember einige Kunden Investitionen i. H. v. 7 Milliarden Dollar abziehen wollten, brach das System zusammen.
Oberflächlich betrachtet beinhaltet jeder Network Marketing Vergütungsplan Parallelen zu den verbotenen Schneeball- und Pyramidensystemen. Diese Parallelen führen zu Abgrenzungsschwierigkeiten, so dass sich in der Vergangenheit sowohl Unternehmen als auch Vertriebspartner, oftmals unwissentlich, durch falsche oder fehlende Rechtsberatung in den Verdacht der Strafbarkeit gebracht haben.
Strafbarkeit der Teilnahme an illegalen Systemen
Um sich nicht der Gefahr einer strafbaren Handlung auszusetzen, sollten sowohl die Unternehmen als auch die Networker Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und sich genau über die Zulässigkeit des Vertriebssystems informieren.
Tipp: Auch jeder Vertriebspartner und jede Downline macht sich als Teil eines verbotenen Systems strafbar. Auf Kenntnis von der Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit kommt es nicht an.
Nach § 16 II UWG wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, der es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen. Diese Norm verbietet also Schneeball- und Pyramidensysteme. Gemeinsam haben die verbotenen Systeme, dass der materielle Anreiz nicht in dem Vertrieb der Produkte liegt, sondern in der Anwerbung von weiteren Mitgliedern für die Vertriebsorganisation. Teilweise fehlt ein geldwertes Produkt oder eine Dienstleistung vollständig. Die Erlangung eines besonderen Vorteils steht also im Mittelpunkt illegaler Vertriebssysteme.
So erkennen Sie ein illegales System
Es existiert eine Vielzahl von Indizien, an denen ein illegales System erkannt werden kann. Ein Indiz für ein verbotenes System ist, dass das „schnelle Geld“ mit geringem Arbeitsaufwand versprochen wird. Achtung: Dies ist lediglich ein Indiz und kein Beweis für ein verbotenes System! Übertriebene
Verdienstmöglichkeiten werden oft auch von seriösen Network Marketing Unternehmen in die Werbebroschüren integriert, um die Verdienstmöglichkeiten an Hand einer Tabelle zu veranschaulichen. Hier wird dargestellt, wie hoch die Verdienstmöglichkeit für den Networker sein wird, wenn die Downline in jedem Level einen gewissen Umsatz erbringt. Dieses Beispiel zeigt, wie schwierig eine Abgrenzung im Einzelfall sein kann. Diese Abgrenzungsschwierigkeit dürfte sich aber in Zukunft minimieren. Seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle des Wettbewerbsrechts am 22.12.2008 ist ein Werben mit graphischen Darstellungen der Verdienstmöglichkeiten durch die verschiedenen Level in der Regel wettbewerbswidrig.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Werbebroschüren auf derartige Tabellen! Die Werbeunterlagen müssen gegebenenfalls der aktuellen Rechtslage angepasst werden.
Ein weiteres Indiz für ein illegales System ist ein Abnahmezwang der Produkte für die Networker. Zu beachten ist jedoch, dass es sich auch hierbei lediglich um ein Indiz handelt. Es ist durchaus möglich, dass ein illegales System keinen Eigenumsatz verlangt und es ist auch möglich, dass ein legales System einen Eigenumsatz voraussetzt. Hierbei ist zu bedenken, dass es in Deutschland keine abschließenden Regelungen für Network Marketing Unternehmen gibt. Die Verträge, die zwischen den Unternehmen und den Vertriebspartnern geschlossen werden, unterliegen der Privatautonomie, soweit sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Im Ergebnis bleibt es also stets bei einer Einzelfallprüfung.
Wird der Verkaufserlös eines Vertriebspartners direkt um die Umsatzprovision für den Sponsor auf der nächst höheren Stufe reduziert, so spricht einiges für ein illegales Schneeballsystem, denn bei legalen Unternehmen erfolgt die Verrechnung der Provisionen zentral über die Dachgesellschaft.
Ein zulässiges Network Marketing Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass das System auf den Verkauf der Produkte ausgerichtet ist und nicht in erster Linie auf Umsätze innerhalb der Struktur. Wird der Systembeitritt von einem „Eintrittsgeld“ abhängig gemacht, so besteht der Verdacht, dass Umsätze vor allem innerhalb der Struktur erwirtschaftet werden sollen, aber nicht jegliche Einforderung von Startkosten macht ein Unternehmen zu einem illegalen System. In einem legalen Unternehmen sollten allerdings die Startkosten für den Networker nicht übermäßig hoch sein.
Als Faustregel kann gelten: Je höher die Kosten für einen Networker zu Beginn seiner Tätigkeit sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der wirtschaftliche Erfolg des Systems primär durch Rekrutierung und nicht durch Verkaufsprovisionen in diesem Unternehmen generiert werden soll. Für ein legales Unternehmen rechtfertigen sich die Startgelder als Gebühr für Verwaltung, angemessene Kosten für ein angebrachtes Starterpaket sowie Ausbildungs- und Trainingskosten.
Stets verboten ist das Zahlen von Kopfprämien. Kopfprämien sind Vergütungen, die für das Einschreiben neuer Networker gezahlt werden. Es dürfen also weder Boni noch Provisionen für das Einschreiben neuer Mitglieder ausgeschüttet werden. Lediglich der Umsatz neuer Networker darf verbonisiert werden. Dies ist rechtlich unschädlich.
Bei verbotenen Schneeball- und Pyramidensystemen steht also nicht der Absatz der Ware im Vordergrund, sondern das Interesse, neue Mitglieder in die Vertriebsstruktur einzubinden bzw. eine Käuferpyramide aufzubauen. Ein derartiges System ist auf das Geschäft mit immer neuen Mitgliedern ausgerichtet. Eine Chance zur Amortisation ihrer Anfangsinvestition und der Realisierung von Gewinnen haben neue Teilnehmer nur dann, wenn es ihnen gelingt, weitere Personen zum Systemeintritt zu bewegen. Durch diesen Zwangsmechanismus kommt es zur unerwünschten Folge der „Marktverstopfung“. Denn Schneeball- und Pyramidensysteme leben von einem ununterbrochenen Zufluss neuer Investoren an der Basis. Sind aber keine Investoren mehr vorhanden, stürzen diese Systeme zusammen.
Ob es sich bei einem Vertriebssystem um ein erlaubtes Network Marketing Unternehmen oder um ein verbotenes Schneeball- oder Pyramidensystem handelt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Man muss den Marketingplan und die Unternehmensleitlinie genau prüfen. Oberstes Gebot für die Unternehmer und jeden Networker muss immer die rechtliche Zulässigkeit des Vertriebssystems sein.
Bei einem rechtswidrigen System macht sich nicht nur das Unternehmen strafbar, sondern jeder, der daran teilnimmt. Wer gegenüber der Staatsanwaltschaft argumentiert, den Marketingplan oder sonstiges Kleingedrucktes nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben, kann sich hierdurch nicht der strafrechtlichen Verantwortung entziehen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. (Aus Netcoo 02-09)
Dr. Nathalie Mahmoudi ist Autorin des Netcoo International Business & Lifestyle Magazins. Mehr erfahren Sie unter www.mahmoudi-rechtsanwaelte.de
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