Sisel: Einstweilige Verfügungen bestätigt!
Mit Urteil vom 13.08.2009 (Az 327 O 296/09 und 327 O 321/09) bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweiligen Verfügungen gegen Christian Rombach und einen weiteren Sisel-Berater. Beide Berater hatten gegen diese bereits im Juni 2009 ergangenen Verfügungen Widerspruch eingelegt und zur Begründung umfangreiches Material in das Verfahren eingebracht. Zwecklos, weil Sisel vom System her darauf angelegt ist, die Produkte innerhalb der Vertriebsorganisation und nicht an Endkunden zu vertreiben. Das Gericht sah somit den Tatbestand des § 16 Abs. 2 UWG erfüllt.
Die ausführliche Berichterstattung finden Sie unter mlmrecht.de.