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Weitere EV gegen Sisel Führungskraft! |
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Veröffentlicht von Netcoo Redaktion
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08.07.2009 | 09:18 Uhr |
Gegen eine Führungskraft von Sisel International wurde eine weitere einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Beschluss vom 19.06.2009, AZ 416 O 102/09) vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Damit wird es dem Vertriebspartner verboten, das Produkt „FuCoyDon“ in Deutschland mit der Bezeichnung „Naturally Flavored Dietary Supplement Beverage“ in den Verkehr zu bringen. Darüber hinaus wurden weitere Etikettierungsfehler sowie eine Aussage, wonach das Produkt mit einem angeblichen Patent beworben wird, welches jedoch in Deutschland nicht existiert, bemängelt. Die einstweilige Verfügung wurde durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg erwirkt.
Während in anderen Fachmedien das Unternehmen vielfach beworben wird, rät Netcoo nach wie vor die Finger von dem Unternehmen zu lassen. Der Einstieg ist momentan nicht empfehlenswert! Der Vertrieb der Produkte und der Vergütungsplan beeinhalten nach dem derzeitigen Stand der Dinge nach wie vor diverse Risiken für den deutschen Markt.
Unter anderem wurde auch das Medium Network-Karriere wegen rechtswidriger Werbung für das Unternehmen Sisel auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nach Informationen von www.mlmrecht.de hat die Zeitung eine Unterlassungserklärung abgegeben. Danach darf in Werbeanzeigen in dieser Zeitung u.a. nicht mehr behauptet werden, Sisel habe “über 100 Mio US Dollar investiert“, besitze „zum Patent angemeldete Produkte“ und verfüge über „die größte Entdeckung für die Gesundheit seit 2000 Jahren.“
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