Achtung bei Goldvermittlung in Österreich!

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Goldbarren als Investment

Sie schießen momentan wie Pilze aus den Boden: Goldsparpläne im Direktvertrieb und Network Marketing. Kein Wunder, Gold gilt schon Jahren als sichere Bank, und in den letzten Monaten hat sich der Preis für Gold auch nach oben entwickelt. Durchaus ein lukratives Investment in einer Wirtschaftskrise, doch was für den Kunden lukrativ sein könnte, kann für einen Goldvermittler im Direktvertrieb / Network Marketing schnell zur juristischen Falle werden: Insbesondere in Österreich. Hier ist nämlich das Bundesgremium Direktvertrieb im Einvernehmen mit dem Fachverband Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich zu folgender Rechtsansicht gelangt:


„Die Vermittlung von Gold(-barren) zum Zwecke der Vermögensbildung ist eine Anlageberatung, denn Goldbarren werden in der Praxis immer nur als Kapitalanlage gekauft. Schon historisch gesehen stellt Gold eine der wichtigsten Veranlagungsformen dar.“

„Die Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen obliegt daher nach § 136a GewO der Gewerblichen Vermögensberatung. Zusätzlich ist auch die Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen Gegenstand des Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung. Die Gewerbliche Vermögensberatung ist ein reglementiertes Gewerbe nach § 94 Z 75 GewO.“

Die Vermittlung von Goldbarren stellt also eine Anlageberatung und/oder Anlagevermittlung dar, die in Österreich einen Gewerbeschein der „Gewerblichen Vermögensberatung“ nach § 136a GewO voraussetzt.

Die aktuelle Zugangsverordnung und Befähigungsprüfung findet man hier:

ZugangsVO bitte klicken!

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