Anzeige:
24nexx

Hauptmenü
Startseite
Netcoo Magazin
Netcoo abonnieren
Netcoo Online Shop
Netcoo TV
Netcoo Radio
Netcoo News-Archiv
Netcoo Suche
Netcoo Mediadaten
Netcoo Magazin-Archiv
Netcoo Editorials
Netcoo Jobs
Netcoo Downloads
Netcoo Sitemap
Netcoo Impressum
Netcoo Syndicate
Netcoo Charity
Netcoo Forum
Netcoo Online
Netcoo Newsletter
Die aktuellen Newsletter
von Netcoo-Online gratis
bekommen:
Neuste Meldungen
Jetzt im Online-Shop
Letzte Kommentare
Einhundertstes Millionä...
daß es auch die millionäre im network-marketing ...
Neuer Teilhaber bei Evo...
Als 24nexx Vertriebspartner ist es immer wieder vo...
Die Menschen brauchen S...
Die Menschen sind zur Zeit tatsächlich unglaublic...
„Eine Welt für Alle“ - ...
Nach Jahren des Produktverkaufes hatte ich das Gln..
LR startet mit LR GLOBA...
Ich bin stolz, dass ich mich für dieses Unternehm...
Social Bookmark
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Icio Add to: Oneview Add to: Yigg Add to: Linkarena Add to: Digg Add to: Del.icoi.us Add to: Reddit Add to: Simpy Add to: StumbleUpon Add to: Slashdot Add to: Netscape Add to: Furl Add to: Yahoo Add to: Blogmarks Add to: Diigo Add to: Technorati Add to: Newsvine Add to: Blinkbits Add to: Ma.Gnolia Add to: Smarking Add to: Netvouz Add to: Folkd Add to: Spurl Add to: Google Add to: Blinklist Information

Unicity lässt sich nicht ausbremsen! E-Mail
Mister.Wong
Google
YahooMyWeb
Google
Spurl
BlinkList
Digg
Delicious
Furl it!
Simpy
Geschrieben von Netcoo Redaktion   
26.09.2008 | 16:35 Uhr

GerichtDas US-Unternehmen Unicity mit Sitz in Bad Homburg ist vor kurzem in Deutschland durch die Verbraucherschutzorganisation, den Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. (der „Schutzverband“), abgemahnt worden. Es wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Bios Life Slim erwirkt. Die einstweilige Verfügung beinhaltet u.a. folgendes:


1) Chrysanthemum Morifolium (ein laut Unicity geringer Inhaltsstoff in Bios Life Slim) muss bei Verwendung in der Europäischen Union als neuartiges Lebensmittel klassifiziert werden; und

2) die Produktversprechen auf den Verpackungen von Bios Life Slim entsprechen nicht den europäischen Bestimmungen.

"Unicity hat die Klagen durch den Schutzverband umgehend angefochten und einen Antwortbrief gemäß Standardverfahren eingereicht. Der Antwortbrief widerlegt die in der Klage erhobenen Forderungen vollständig. Unicity`s Rechtsbeistand reagiert momentan auf eine einstweilige Verfügung, die dem Schutzverband in dieser Sache bewilligt wurde, bevor das Gericht in Deutschland Unicity`s Antwort überprüfen konnte. Das Gericht in Deutschland wird jetzt Unicity`s Antwort und die wichtigen Fakten, die Unicity`s Position unterstützen, überprüfen", so dass Unternehmen in einer offiziellen Mitteilung an die Netcoo-Redaktion.


Weiter heißt es in der Meldung:

1. "Chrysanthemum Morifolium ist ein legales Lebensmittel in der Europäischen Union. Chrysanthemum ist viele Jahrzehnte lang in ganz Europa als Lebensmittel und Lebensmittelzusatz verwendet worden. Die meisten Menschen, die über globale Reiseerfahrungen verfügen, kennen Chrysanthemum als weltweit verbreitetes Lebensmittel. In allen Teilen Asiens ist es als Lebensmittel oder Tee sehr beliebt. Der Status von Chrysanthemum Morifolium als Lebensmittel wurde in der EU am 03.Juli 2008 erneut bestätigt, als das Gesundheitsministerium der Europäischen Union (European Union Health Administration) in Belgien offiziell bekannt gab, dass Chrysanthemum Morifolium Teil der Lebensmittelliste 3 ist. Es stehen keine gesundheitlichen oder legalen Risiken mit dem Konsum von Chrysanthemum in Bios Life Slim in Verbindung;


2. Die Produktversprechen auf der Packung stimmen vollständig mit den europäischen Richtlinien überein und sind durch die hierin enthaltenen Inhaltsstoffe begründet. Die an den Schutzverband gerichtete Klage behauptete, Unicity könne keine Ansprüche auf Fettverluste oder Fettstoffwechsel an Bios Life Slim geltend machen, da die Partei der Ansicht ist, dass Bios Life Slim nicht die Inhaltsstoffe enthält, die diese Ansprüche begründen würden.
Dies ist gänzlich falsch. Es ist lediglich notwendig auf die konsolidierte Liste der Health-Claims VO (EG) 1924/2006 der Europäischen Union zu verweisen, um zu sehen, dass in Bios Life Slim zahlreiche Inhaltsstoffe enthalten sind, die alle und jede Health Claims begründen. Die Liste der Inhaltsstoffe, die die von Bios Life Slim gestellten Ansprüche erfüllen, beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: Ballaststoffe, Calcium, Niacin, Vitamin B6, Biotin und Chrom."


Die Klagen, die bei dem Schutzverband erhoben wurden, sind nach Ansicht von Unicity falsch und somit unbegründet; Unicity ist davon überzeugt, dass jegliche wesentliche Klagen gegen Bios Life Slim und dessen Etikettierung abgewiesen werden. Weiterhin, so lange es nicht erforderlich ist, dass Unicity irgendwelche Auslobungen oder Formeln ändert, wird Unicity den Verkauf von Bios Life Slim nicht stoppen. Wenn dies dennoch der Fall wäre, würde sich Unicity selbstverständlich der entsprechenden Entscheidung beugen. Aber auch in diesem Fall würde den Verbrauchern und Distributoren von Unicity Bios Life Slim immer zum Verkauf zur Verfügung stehen.

Das US-Unternehmen gab außerdem bekannt, dass man weitere rechtliche Schritte einleiten wird; auch gegen Parteien; die die rechtliche Verfügung gegen Unicity verwenden sollten.

Brancheninsider vermuten, dass die einstweilige Verfügung von einem Konkurrenzunternehmen aus dem Direktvertrieb initiiert worden ist, um das Wachstum und die Erfolge bei Unicity zu stoppen. Kopien der Einstweiligen Verfügung waren schon im Umlauf, bevor Unicity davon Kenntnis hatte, dies verstärkt ebenfalls den Eindruck, dass es sich um einen Wettbewerber handeln könnte. Ebenfalls vom Schutzverband abgemahnt wurde das Unternehmen Nova Nutria. Netcoo berichtet in Kürze weiter.

Kommentare (1)add comment

Nolimitmarketing sagt: Wenn die Konkurenz statt eigene Leistung zum Beschmutzer mutiert

  Es ist hier fest zu halten das es kein Produkt auf dem Weltmarkt gibt was Bioslifeslim auch nur annähernt erreicht.
Das sieht dir Konkurenz auch so. Und weil das so ist ruft das natürlich Neider auf den Plan.
Es ist fest zustellen das, solange die Konkurenz nichts gleichwertiges zu bieten hat,nur noch durch juirstische Trickserein den Ruf von Bioslifeslim zu schädigen versucht. Und merkt garnicht das dieser Schuss nach hinten geht.
SOLANGE BIOSLIFESLIM BEKÄMFT WIRD IST DIESES PRODUKT NOCH SCHNELLER WACHSEN!!!
DIE OFFIZIELLE FREIGABE KANN ANGEFORDERT WERDEN!
30 September 2008 | 14:37 Uhr



Kommentar schreiben

busy
 

plus-big

Anzeigen:
plus

Kassel-Steuer

coloversum

Dubli.com
Ein Zitat
“Je klarer die Zielvorstellung, desto klarer der Erfolg.”
Vera F. Birkenbihl (*1946), dt. Autorin
Netcoo Feed Service
Netcoo Online
RSS 0.91
RSS 1.0
RSS 2.0
Subscribe with Bloglines
Add To Google
Add To My AOL
Add To netvibes
Subscribe in NewsGator Online
Add To Pageflakes
Subscribe With Pluck RSS Reader
Subscribe in Rojo
Add To MyYahoo



Copyright © 2004 - 2008 by Netcoo Publishing International Ltd.