|
Schenkkreise: Geld zurück! |
|
|
Veröffentlicht von Netcoo Redaktion
|
|
20.08.2008 | 17:19 Uhr |
|
Auch in der Direktvertriebsbranche gibt es immer wieder schwarze Schafe, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und sogenannte sittenwidrige Schneeballsysteme veranstalten. So hatte das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 11.07.2008, Az. 2 S 127/08) kürzlich einen Rückzahlungsanspruch einer Teilnehmerin eines Schenkkreises zu prüfen.
Die Teilnehmerin war auf unterster Ebene in einen privaten “Schenkkreis” eingestiegen und hatte für die Teilnahme 2.500,00 € eingezahlt.
Die Oldenburger Richter verurteilten die Empfängerin des Geldes, die an der Spitze der Pyramide stand, zur Rückerstattung. Zur Begründung stütze sich das Gericht auf die ständige Rechtsprechung des BGH, der solche Spiele als sittenwidrig erkennt. Demgemäß seien solche Schenkkreise zu unterbinden, was nur gewährleistet werden könne, wenn gezahlte Beträge zurückerstattet werden müssen. www.mlmrecht.de
Anzeige:
Kommentare, Leserbriefe und Beiträge zu einzelnen Artikeln auf www.netcoo.info stellen ausschließlich persönliche Meinungsäußerungen des jeweiligen Verfassers dar und geben nicht zwingend die Meinung oder Ansicht der Netcoo Redaktion wieder. Durch das Schreiben und Veröffentlichen von Kommentaren oder Leserbriefen überträgt der Urheber Netcoo ein uneingeschränktes und nicht widerrufbares Nutzungsrecht. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf diesen Webseiten in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.
Die Verfasser von Kommentaren und Leserbriefen verpflichten sich in Ihren Beiträgen auf jegliche Beleidigungen und grobe Ausdrucksweise zu verzichten.
|