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UWG-Novelle findet Zustimmung! E-Mail
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Geschrieben von Netcoo Redaktion   
02.07.2008 | 12:01 Uhr

UWG NovelleDer am 21 Mai beschlossene Kabinentsentwurf zur Novellierung des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) sieht brancheninterne Verhaltenskodizes vor. Der Bundesverband Direktvertrieb e.V. mit Sitz in Berlin begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes hervor.

„Wer als Unternehmer in Zukunft gegen Verhaltenskodizes, auf deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, verstößt, läuft unter Umständen Gefahr, wettbewerbsrechtlich belangt zu werden“, so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes.


"Uns kommt die Aufnahme brancheninterner Verhaltenskodizes sehr entgegen, denn die Kunden unserer Mitgliedsunternehmen können sich schon seit fast 30 Jahren auf die ‚Verhaltensstandards des Direktvertriebs‘ verlassen. Darin sind die Regeln für einen fairen Umgang mit Kunden und Mitarbeitern genau festgelegt. So räumen unsere Unternehmen ihren Kunden zum Beispiel ein erweitertes Widerrufsrecht ein, das auch dann gilt, wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt oder der Außendienstmitarbeiter vom Kunden selbst bestellt wurde“, erläutert Bohle. „Die ‚Verhaltensstandards des Direktvertriebs‘ sind für unsere Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb mit anderen Direktvertriebsunternehmen“, ergänzt Dr. Silke Bittner, die Rechtsreferentin des Bundesverbandes Direktvertrieb.


Alle Mitgliedsunternehmen haben sich nach Angaben des Bundesverbands einem Sanktionskatalog unterworfen, der im Falle von Verstößen als härteste Maßnahme den Ausschluss des jeweiligen Unternehmens vorsieht. Bereits seit 1980 haben sich die Mitgliedsunternehmen (derzeit 36 darunter Avon, Vorwerk, Tupperware, Yellow Strom) des Bundesverband Direktvertrieb e.V. auf eigene Verhaltensstandards verpflichtet.


Als eine deutliche Verbesserung der bisherigen Fassung des UWG hat der Bundesverband auch die so genannte Schwarze Liste bezeichnet, einen Gesetzesanhang, in dem 30 geschäftliche Handlungen aufgeführt werden, die in jedem Fall als unzulässig anzusehen sind. „Auch der nicht rechtskundige Verbraucher kann nun auf einen Blick sehen, welches Verhalten wettbewerbswidrig und daher verboten ist“, so Wolfgang Bohle.

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“In anderen Wünsche erregen, die uns unserem Ziele näherbringen. Wer diesen meinen Rat befolgt, wird die Menschen auf seiner Seite haben. Wer ihn verschmäht, wird abseits stehen.”
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