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Auswirkungen auch auf die Network Marketing Branche! E-Mail
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Geschrieben von Netcoo Redaktion   
05.05.2008 | 18:16 Uhr

HeißSeit einiger Zeit umstritten ist die Haftung von Internetseitenbetreibern für sogenannte Hyperlinks. Der BGH (Urteil vom 18.10.2007 – Az.: I ZR 102/05) hat nun laut www.mlmrecht.de nun hierzu eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. Dabei entschieden die Karlsruher Richter, dass sich die Haftung eines Internetseitenbetreibers, der von seiner Website auf rechtswidrige Internetangebote verlinkt, nach den allgemeinen Bestimmungen ohne die Haftungspriviligierung des TMG richtet.


Dies hat zur Folge, dass derjenige, der den Hyperlink setzt, für die Inhalte haftet, wenn er sich die Informationen zu eigen macht. Die Entscheidung des BGH hat auch auf die Network Marketing Branche eine unmittelbare Auswirkung. Denn das Gericht bestätigt die hier schon seit Langem vertretene Auffassung, dass z.B. Nahrungsergänzungsmittelvertriebe, die im Internet werben und dabei Links auf Websites mit unzulässigen Heilaussagen werben, für diese Links haften.

Kommentare (1)add comment

Der Karriere Berater sagt: Eigenverantwortung gefragt

  Gerade im Nahrungsmittelergänzungsbereich gibt es unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit. Da kann ich nicht irgendwo hin linken weil mir da ein paar Euro winken. Verantwortungsbewusste Berater arbeiten nur mit Firmen die alle gesetzlichen Erfordernisse einhalten. Das Wohlbefinden meines Kunden muss oberstes Gebot sein! Und so lässt sich dann auch ein profitables Network Geschäft aufbauen.
06 Mai 2008 | 19:38 Uhr | Website des Autors anzeigen



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“Gutes Management besteht darin, durchschnittlichen Leuten zu zeigen, wie man überdurchschnittlich arbeitet.”
John Davison Rockefeller (1839-1937), amerik. Großindustrieller
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