Arbeitsämter fördern Existenzgründer im Direktvertrieb!

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Der Direktvertrieb bzw. die Sonderform des Direktvertriebs, das Network Marketing, gewinnt immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung. Auch beim Arbeitsamt. Es ist nicht mehr unüblich, dass die Arbeitsagenturen für Arbeit Existenzgründer in diesem Bereich finanziell fördern. Vorausgesetzt das Business Konzept ist wirtschaftlich tragfähig. So hat beispielsweise die Arbeitsagentur für Arbeit auch einen Vertriebspartner des Berliner Direktvertriebsunternehmens Mangostan Gold aus Berlin gefördert. Der Vertriebspartner, so das Unternehmen, hat einen von der Arbeitsagentur für Arbeit bewilligten Gründungszuschuss in Höhe von 18.000 € für den Übergang in die Selbständigkeit genehmigt bekommen.

Dazu Ulrich Jannert, Geschäftsführer von Mangostan-Gold: „Diese behördliche Entscheidung öffnet uns einen Zugang zu einer ganz neuen Zielgruppe. Denn mit unserem intern entwickelten und in der Branche einzigartigen Mangostan-Gold-Network-Marketing Konzept: „Network-Marketing – Die echte Job-Alternative“ kann man diese Zielgruppe nun in die Selbständigkeit und zum Ende der Förderzeit in die finanzielle Stabilität führen“

„Mangostan-Gold unterstützt seine Antragsteller mit einem personifizierten Business Plan, einer betriebswirtschaftlichen Gewinn-und Verlust-Rechnung und einer Rentabilitätsvorschau über 3 Jahre. Diese Unterlagen werden dann einer fachkundigen Stelle wie einem Steuerberater bzw. Wirtschaftprüfer zur Beurteilung vorgelegt“, so Jannert weiter.

Der staatliche Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.

Details zum Gründungszuschuss aus §57 und §58 Gründungszuschuss:
Seit dem 1. August 2006 können Gründer Anträge auf den Gründungszuschuss stellen. Dieser kann wie folgt gewährt werden:

• Die Förderdauer beträgt max. 15 Monate. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro ausgezahlt. In den folgenden sechs Monaten umfasst die Förderung lediglich die Pauschale von 300 Euro pro Monat.

• Auf die erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch. Die Förderung in der zweiten Phase liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen.

• Zwingende Fördervoraussetzung bleibt wie bisher ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan.

• Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung verlangen.

• Der noch verbleibende Anspruch auf ALG I wird während der Förderung eins zu eins verbraucht.

• Die Förderung setzt voraus, dass der Arbeitslose einen Restanspruch auf mindestens drei Monate ALG I hat.

Weitere Infos aus erster Hand unter: www.gruendungszuschuss.de

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