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Arbeitsämter fördern Existenzgründer im Direktvertrieb! E-Mail
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Geschrieben von Netcoo Redaktion   
10.03.2008 | 16:39 Uhr

ImageDer Direktvertrieb bzw. die Sonderform des Direktvertriebs, das Network Marketing, gewinnt immer mehr an gesellschaftlicher Bedeutung. Auch beim Arbeitsamt. Es ist nicht mehr unüblich, dass die Arbeitsagenturen für Arbeit Existenzgründer in diesem Bereich finanziell fördern. Vorausgesetzt das Business Konzept ist wirtschaftlich tragfähig. So hat beispielsweise die Arbeitsagentur für Arbeit auch einen Vertriebspartner des Berliner Direktvertriebsunternehmens Mangostan Gold aus Berlin gefördert. Der Vertriebspartner, so das Unternehmen, hat einen von der Arbeitsagentur für Arbeit bewilligten Gründungszuschuss in Höhe von 18.000 € für den Übergang in die Selbständigkeit genehmigt bekommen.


Dazu Ulrich Jannert, Geschäftsführer von
Mangostan-Gold: "Diese behördliche Entscheidung öffnet uns einen Zugang zu einer ganz neuen Zielgruppe. Denn mit unserem intern entwickelten und in der Branche einzigartigen Mangostan-Gold-Network-Marketing Konzept: "Network-Marketing - Die echte Job-Alternative" kann man diese Zielgruppe nun in die Selbständigkeit und zum Ende der Förderzeit in die finanzielle Stabilität führen“


"Mangostan-Gold unterstützt seine Antragsteller mit einem personifizierten Business Plan, einer betriebswirtschaftlichen Gewinn-und Verlust-Rechnung und einer Rentabilitätsvorschau über 3 Jahre. Diese Unterlagen werden dann einer fachkundigen Stelle wie einem Steuerberater bzw. Wirtschaftprüfer zur Beurteilung vorgelegt", so Jannert weiter.


Der staatliche Gründungszuschuss hat die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist nun das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können von der Förderung profitieren. Neben dem Gründungszuschuss hat sich das Einstiegsgeld als Fördervariante für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etabliert.

Details zum Gründungszuschuss aus §57 und §58 Gründungszuschuss:
Seit dem 1. August 2006 können Gründer Anträge auf den Gründungszuschuss stellen. Dieser kann wie folgt gewährt werden:

• Die Förderdauer beträgt max. 15 Monate. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro ausgezahlt. In den folgenden sechs Monaten umfasst die Förderung lediglich die Pauschale von 300 Euro pro Monat.

• Auf die erste Förderphase haben Antragsteller einen Rechtsanspruch. Die Förderung in der zweiten Phase liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen.

• Zwingende Fördervoraussetzung bleibt wie bisher ein von einer fachkundigen Stelle überprüfter tragfähiger Businessplan.

• Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Arbeitsagentur die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen zur Gründung verlangen.

• Der noch verbleibende Anspruch auf ALG I wird während der Förderung eins zu eins verbraucht.

• Die Förderung setzt voraus, dass der Arbeitslose einen Restanspruch auf mindestens drei Monate ALG I hat.

Weitere Infos aus erster Hand unter: www.gruendungszuschuss.de

 


Kommentare (7)add comment

Jutta Reimann sagt: Vertrieb - Förderung durch Arbeitsamt?

  Förderung für Network/Vertrieb war lange ein Stiefkind, da diese Arbeit oft als Schneeballsystem gesehen wird. Nun hat man offensichtlilch erkannt, daß auch diese Arbeit eine reguläre Arbeit ist und bietet auch Förderung durch das Arbeitsamt an - leider nur, wenn man Leistungen erhält. Ich habe persönlich vor wenigen Tagen gerade die Erfahrung gemacht, daß diese Arbeit offenbar von meinem zuständigen Arbeitsamt nicht anerkannt wird. Ich wollte keine Förderung beantragen, sondern habe dem Arbeitsamt erklärt, daß ich diese Arbeit (Vertrieb) mir dahingehend aufbauen möchte, um davon zu leben. Trotzdem sollte ich versicherungspflichtige Vermittlungsangebote annehmen, da ich meine Tätigkeit zunächst als Nebengewerbe angemeldet habe und dies deshalb keine versicherungspflichtige Tätigkeit sei. Solange ich davon nicht leben kann - also in der Aufbauphase des Geschäftes - kann ich dies für mich auch nicht als Hauptgewerbe anmelden. Das Arbeitsamt war damit überhaupt nicht einverstanden und würde diese Tätigkeit wahrscheinlich dann auch nicht fördern wollen.
Ich glaube, hier müssen einige Arbeitsämter noch sehr umdenken.
28 August 2008 | 07:16 Uhr | Website des Autors anzeigen


Erika Kurz sagt: Network Marketing ist eine Chance für jeden,

  seit 3 Jahrzehnten kenne ich den Direktvertrieb von Amway.
Hier fängt man nebenberuflich an "Schritt für Schritt" Dann braucht man sich nicht mit Existensförderung herumschlagen.
MLM oder Network Marketing ist kein schnell Reich Geschäft.
LEIDER verstehen das viele Menschen nicht.
04 Juni 2008 | 23:51 Uhr


Jutta Reimann sagt: Förderung durch Arbeitsamt oder Jobcenter

  Ich finde es zunächst einmal toll, daß Vertreib nun auch von einigen Ämtern gefördert wird. Ich habe seit Okt. 2005 einen Antrag auf Alg II, der bisher nicht beschieden wurde und beim Gericht sowie beim deutschen Bundestag in Berlin anhängig ist. Das kann dauern. Kann ich trotzdem Förderung (Einstiegsgeld) beantragen? Wäre nett, hier was zu erfahren. Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und möchte mich nun auch selbständig machen bzw. Unterstützung erhalten. Wer kann mir hier weiterhelfen?
17 April 2008 | 18:16 Uhr


Frank Stammberger sagt: Förderung

  Hallo und guten Tag,

ich habe meine Förderung erhalten vom Arbeitsamt, ich habe ein Business Konzept vorgelegt und dieser wurde vorher auch noch von ein Wirtschaftsprüfer Überprüft.

Das Arbeitsamt hat mir keine Steine in den weg gelegt.

Ich selber helfe gerne alle die jenigen die sich an meinen Team Anschließen wollen und erarbeite mit interessenten Ihren Business Plan.

Ich möchte noch eine Sache anmerken Network Marketing ist für mich das beste System, geringe Kosten, keine Miete, Logistische vorraussetzungen entfallen, und und und.

Wir haben ein fertiges und erfolgreiches Konzept.

MfG

Frank Stammberger

Mir wurde auch geholfen und deswegen gebe ich es auch weiter.
14 März 2008 | 07:25 Uhr | Website des Autors anzeigen


Uwe Düll sagt: Förderung

  Problem ist, daß nur gefördert wird wenn man Leistungen vom Arbeitsamt erhält. Ich erhalte schon seit geraumer Zeit keine Leistungen mehr. ALG I sowieso nicht und ALG II auch nicht, da meine Frau zuviel verdient. Und der Staat bzw. die Regierung schreit, man soll sich Selbstständig machen. Witzig! Fördergelder erhält man aber nur wenn man Eigenkapital nachweisen kann. Wie soll man Eigenkapital haben, wenn man seit gut 7 Jahren berufsunfähig ist. Da sind alle Reserven längst aufgebraucht. Ganz zu Schweigen von einer Altervorsorge.

Mit freundlichen Gruß

Uwe Düll
12 März 2008 | 22:56 Uhr


Ernst Wolfgang sagt: Schneeballsystem

  Ich glaube das es auch im MLM schwarze Schaffe gibt, bin aber der optimistisch das sich dfas auch mit der Zeit ändern wird. Würde mir das für Österreich auch wünschen, jedoch ist es schwer Personen dafür zu begeistern selbst für sich was zu tun. Es verlassen sich viele auf die Unterstützung vom Papa Staat.Ich bin froh und dankbar das mir jemand die möglichkeit geboten hat im Bereich MLM tätig zu sein.BIn 45 JAhre und werde jetzt noch 10 Jahre arbeiten und dann gehe ich in Pension.
mfg
Wolfgang
12 März 2008 | 12:30 Uhr


Axel Reitze sagt: ...

  Hallo und guten Tag,

ich erhielt schon Existenzförderung vom AA Kassel im Jahr 2003, als ich meine Selbständigkeit im Networkmarketing für FOREVER LIVING PRODUCTS beantragt hatte. Voraussetzung war auch hier eine Tragfähigkeitsbescheinung mit vorzulegenden Geschäftsplan. Des Weiteren dürfte ich mehrere Vorträge zur Existenzgründung im Networkmarketing bei der IHK Kassel und bei diversen Existenzgründercoaches halten. Mich wundert nur, das einige Sachbearbeiter bei den Arbeitsämter über diese Möglichkeit nicht bescheid wissen und Networkmarketing immer noch als Schneeballsystem und somit als kriminelle Sache ansehen.
11 März 2008 | 11:21 Uhr



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Hagen Horst


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“Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das Kostbarste stehlen: die Zeit.”
Napoleon I. (Bonaparte, 1769-1821)
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