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Beschluss gegen Senso Vital Ltd. bestätigt! E-Mail
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Geschrieben von Netcoo Redaktion   
19.03.2007 | 16:34 Uhr

SchneeballsystemMit Urteil vom 05.03.2007 AZ 408 O 340/06 bestätigte das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung gegen die Senso Vital Ltd. Auf den Widerspruch der Senso Vital Ltd. überprüfte das Gericht nochmals den Vorwurf der von dieser Kanzlei vertretenen Antragsstellerin, der Marketingplan stelle ein rechtswidriges Schneeballsystem im Sinne von § 16 Abs. 2 UWG dar. 


Nach Informationen von www.mlmrecht.de führte das Gericht dazu folgendes aus: “Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Vertriebssystem um ein wettbewerbsrechtlich unzulässiges System der progressiven Kundenwerbung und nicht um ein zulässiges sog. Multi-Level-Marketing-System, wie es die Antragsgegnerin behauptet. Bei Systemen der progressiven Kundenwerbung steht nicht der Absatz einer Ware an Außenstehende im Vordergrund, sondern der Verkauf in der Struktur bzw. der Aufbau einer Käuferpyramide. Das System ist- anders als das System des Mulit-Level-Marketing- auf das Geschäft mit den neu in die Struktur des Systems Eingetretenen ausgerichtet. Eine realistische Chance zur Amortisation ihrer Anfangsinvestition und der Realisierung von Gewinnen haben neue Teilnehmer nur, wenn es ihnen gelingt, weitere Personen zum Systembeitritt zu bewegen.

Dieser Zwangsmechanismus führt zu den wettbewerbsrechtlichen unerwünschten Folgen der Marktverstopfung etc. Die Abgrenzung zu zulässigen Systemen des Multi-Level-Marketing orientiert sich daran, ob das System auf den Verkauf an Strukturfremde ausgerichtet oder das Ziel in erster Linie die Tätigung von Umsätzen innerhalb der Struktur ist. Dieses ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn der Systembeitritt von einem „Eintrittsgeld“ abhängig gemacht wird. (…) Im Streitfall verknüpft die Antragsgegnerin den Systembeitritt mit der Pflicht zu einer monatlichen Mindestabnahme.(…) Der Teampartner muss sich, um an dem System teilnehmen zu können, zu einer monatlichen Mindestabnahme von Produkten zum Preis von € 79,90 verpflichten; im Jahr summiert sich dies auf insgesamt € 958,80. (…)“

Kommentare (2)add comment

Hubert Kah sagt: Kein Schwachsinn!

  @Jürgen Bohn: Niemand verbietet Ihnen, Produkte für den Eigenbedarf zu kaufen. Derartige Systeme suggerieren den eintretenden "Vertriebspartnern" jedoch, es gäbe einen realen Endkundenmarkt außerhalb der Struktur.

In der Realität sind die Partner aber gezwungen, fortwährend neue Partner ins System zu schaufeln, um ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen, von der Erwirtschaftung möglicher Gewinne ganz abgesehen. Damit spielt sich der Verkauf also quasi nur im System ab. Das hat der Gesetzgeber aus gutem Grund als unzulässige progressive Kundenwerbung bezeichnet.

Die Schweinerei im Network Marketing ist doch, daß immer wieder MLM-Firmen angehenden Vertrieblern einreden, sie könnten das eingesetzte Geld durch den Weiterverkauf bzw. durch Weiterempfehlung wieder hereinholen und darüber hinaus einen Gewinn erwirtschaften. Am Ende soll aber nur ein Konsumentennetzwerk aufgebaut werden.

Darin besteht das, was das Gericht als ?Marktverengung? bezeichnet hat. Diesen Begriff sollten Sie nicht mit ?Marktsättigung? verwechseln, wie es bspw. im Handy-Markt der Fall ist.

Praktiken wie diese sind es, die den schlechten Ruf von Network Marketing begründen und darüber hinaus seriös arbeitenden MLM-Firmen das Leben schwermachen. Sicher: Viele angehende Networker gehen allzu blauäugig an ihre Arbeit heran. Ein Grund, die Vertriebspartner über den Tisch zu ziehen, ist dies noch lange nicht.

Mit ?Schwachsinn?, wie Sie es bezeichnen, hat das Urteil jedenfalls nichts zu tun. Im übrigen hält sich das Gericht nur an das Gesetz. Änderungswünsche richten Sie also am besten an Ihren lokalen Abgeordneten - womit Sie aber sicher keine keine Chance hätten, da dieses Gesetz sehr wohl zu Recht besteht.
18 April 2007 | 23:26 Uhr


Jürgen Bohn sagt: Schwachsinn!

  Es ist immer die selbe Leier von der "Marktverengung".
Ich frage mich wenn 80 Millionen Menschen ein Handy haben, dann ist der Markt doch ZU, oder???
Laut Logik des Gerichtsurteils dürfen jetzt keine Handy-Shops mehr aufgemacht werden , weil Marktverengung !!!
Ab 18 Jahre sollte eigentlich jeder Mensch selbst entscheiden was er möchte und will. Aber hier erkennt man wieder mal die ganze Unfähigkeit unseres sogenannten Rechststaates. Geistig minderbemittelte Richter
( oder überstudiert ???) fällen Urteile " im Namen des Volkes).
Mann kann manchmal wirklich nur den Kopf schütteln.
Wenn ich die Produkte kaufen möchte für meinen Eigenbedarf, wer hat das Recht mir so etwas zu verbieten

Mit kopfschüttelden Grüßen.
30 März 2007 | 21:12 Uhr | Website des Autors anzeigen



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“Ob du denkst, du kannst es, oder du kannst es nicht: Du wirst auf jeden Fall recht behalten.”
Henry Ford (1863-1947), amerik. Großindustrieller
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