Anzeige:
stracho
Switch Language to EnglishSprache wechseln zu deutsch

NETCOO INTERACTIVE
Zum Magazin
Hauptmenü
Startseite
Netcoo News-Archiv
Netcoo Magazin
Netcoo abonnieren
Netcoo Online Shop
Netcoo TV
Netcoo Radio
Netcoo Mediadaten
Netcoo Suche
Netcoo Magazin-Archiv
Netcoo Editorials
Netcoo Jobs
Netcoo Downloads
Netcoo Impressum
Netcoo Syndicate
Netcoo Charity
Netcoo Forum
Netcoo Online
Netcoo Kolumne
Netcoo Englisch
Video:

Netcoo Newsletter
Die aktuellen Newsletter
von Netcoo-Online gratis
bekommen:
Neuste Meldungen
Letzte Kommentare
NWA Network World Allia...
Die Verbraucher Kommentare bilden einen wirklich ...
TRISANA jetzt mit Empfe...
Wir bedanken uns im Namen unseres gesamten Teams b...
TRISANA jetzt mit Empfe...
Ich gratuliere ganz herzlich zu dieser wohlverdien...
TRISANA jetzt mit Empfe...
Als langjährige Trisana-Partnerin (9 Jahre) gratu...
Dennis Nowak erobert de...
Seit Jahrhunderten schätzen Menschen die besonder...

XanGo von Vertriebsverbot nicht betroffen! E-Mail
Mister.Wong
Google
YahooMyWeb
Google
Spurl
BlinkList
Digg
Delicious
Furl it!
Simpy
Veröffentlicht von Netcoo Redaktion   
21.02.2007 | 15:18 Uhr
Bryan DavisDie XanGo Germany GmbH darf allen Gerüchten zum Trotz nach wie vor den XanGo-Fruchtsaft in Deutschland weiter vertreiben.

Das Landgericht Bielefeld hat zwar bereits am 19. Dezember 2006 eine einstweilige Verfügung erlassen, diese betrifft aber nur einen XanGo-Vertriebspartner.


Die EV betrifft aber nicht das Unternehmen direkt. Ein Verkaufsverbot für die XanGo GmbH gibt es nicht. In der einstweiligen Verfügung wurde festgelegt, dass der betroffene Vertriebspartner das XanGo Getränk nicht ohne Novell Food Zulassung in Verkehr hätte bringen dürfen. Der Vertriebspartner hat Berufung gegen die einstweilige Verfügung beantragt.

"Nach seiner Auffassung ist für die Frage der Genehmigungspflichtigkeit des Produktes maßgeblich, ob die Mangostan als solche, deren Mark in dem XanGo-Getränk als Zutat enthalten ist, bereits vor dem 1. Mai 1997 in der EG in nennenswertem Umfang verzehrt worden ist. Dies sei der Fall, wie sich aus Literaturhinweisen, Handelsmarktinformationen und Importstatistiken ergebe. Das XanGo-Getränk dürfe daher in den Verkehr gebracht werden, ohne daß eine Genehmigung nach der Novel-Food-Verordnung im Amtsblatt der EG veröffentlicht ist", so RA Dr. Wehlau in einer schriftlichen Stellungnahme. Am 27. März wird das OLG Hamm über den Streitfall in der Berufungsinstanz mündlich
verhandeln.


Bild: XanGo Mitgründer Bryan Davis
 



Anzeige:
manytoo
Kommentare (1)add comment


     Kommentare, Leserbriefe und Beiträge zu einzelnen Artikeln auf www.netcoo.info stellen ausschließlich persönliche Meinungsäußerungen des jeweiligen Verfassers dar und geben nicht zwingend die Meinung oder Ansicht der Netcoo Redaktion wieder.
     Durch das Schreiben und Veröffentlichen von Kommentaren oder Leserbriefen überträgt der Urheber Netcoo ein uneingeschränktes und nicht widerrufbares Nutzungsrecht. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf diesen Webseiten in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.
     Die Verfasser von Kommentaren und Leserbriefen verpflichten sich in Ihren Beiträgen auf jegliche Beleidigungen und grobe Ausdrucksweise zu verzichten.


Strunz Karl sagt: XANGO - Wellnessgetränk

  Sehr geehrte Damen und Herren
Da ich in Österreich bereits ein zertifiziertes Produkt ( Wellnessgetränk und Functional-drink ) von der Firma AGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH besitze und es in verschiedenen Firmen wie Juvina , Starzinger, Wild, Pittner , Schlacher usw abfüllen lasse ist eine Frage an Sie, ob für Xango und Xalo eine Zulassung für Österreich besteht. Weiters ist es nach EU Richtlinien verboten ein Getränk als GESUND zu bezeichnen wenn keine Zulassung dafür besteht. Ich tte um Auskunft.
Hochachtungsvoll

Strunz Karl
14 Dezember 2007 | 03:26 Uhr | Website des Autors anzeigen



Kommentar schreiben

busy
 

Anzeige:

Anzeigen:
Kassel-Steuer


ThostenWill

aiova180x100

Geld mit Gold und Silber
Das aktuelle Magazin
Netcoo Magazin 039
Ein Zitat
“Es liegt mir nicht, Nummer zwei zu sein.”
Nelson Aldrich Rockefeller (1908-79), amerik. Politiker
Netcoo Feed Service
Netcoo Online
RSS 0.91
RSS 1.0
RSS 2.0
Subscribe with Bloglines
Add To Google
Add To My AOL
Add To netvibes
Subscribe in NewsGator Online
Add To Pageflakes
Subscribe With Pluck RSS Reader
Subscribe in Rojo
Add To MyYahoo



Copyright © 2004 - 2012 by Netcoo