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Unicity: Bios Life SLM in der Schweiz nicht illegal! E-Mail
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Veröffentlicht von Netcoo Redaktion   
25.05.2011 | 14:36 Uhr

Unicity SLM

Darüber dürfte das ein oder andere Direktvertriebs- oder Network Marketing Unternehmen ein Lied singen können: Pressewarnberichte über Sicherheit und Legalität von Produkte im Direktvertrieb. So auch aktuell das US-Unternehmen Unicity International. In der Schweiz sind in der jüngeren Vergangenheit Berichte aufgetaucht, die die Sicherheit und Legalität der Produkte in der Schweiz behandeln.


Pikant: Unicity hatte erst Ende 2010 den Europastammsitz von Bad Homburg in die Schweiz verlagert. Jetzt hat das Unicity offiziell mit einer Pressemitteilung reagiert und weist darauf hin, dass das Unternehmen sich in jedem Markt, in dem es tätig sei, darunter auch die Schweiz, zur Einhaltung aller rechtlichen Regelungen verpflichtet fühle. Um dies zu gewährleisten, beschäftige man daher Top-Experten auf dem Gebiet der Produkt-Registrierung.

Unicity erklärte weiter, das es letzte Woche zu einem Treffen von Unicity Vertretern mit den Behörden des für die Zulassungen in der Schweiz zuständigen Kantons Zug aufgrund der rechtlichen Beschwerden gegen die Verpackung des Produkts Bios Life SLM gekommen sei.

"Diese Beschwerde ist ursprünglich von der Behörde des Kantons Thurgau gekommen, angestossen von einem unserer Partner in Bezug auf einer angeblich bestehenden Diskrepanz zwischen den Inhaltsstoffen und den auf der Verpackung aufgedruckten Inhaltsangaben," so Brent Morill, Präsident Unicity International.

Unicity teilte darüber hinaus mit, dass das Produkt nicht als illegal bezeichnet wurde und auch nicht ist. Die Schweizer Behörden haben beantragt, dass Unicity die spezifischen Inhaltsangaben auf der Verpackung zu ändern hat. Unicity arbeite derzeit mit den Behörden des Kantons Zug zusammen, um die Änderungen auf der Verpackung zufriedenstellend zu gewährleisten. Nach Unternehmensangaben darf während dieser Zeit Bios Life SLM ohne Einschränkungen verkauft werden.

Brent Morill weiter: "Die Produkte von Unicity sind die Grundlage unseres Geschäfts. Wir nehmen die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sehr ernst, um unsere Produkte, unsere Franchise-Partner und Unicity zu schützen. Wir sind zuversichtlich, dass dieses Anliegen sehr schnell in einer professionellen und nachhaltigen Weise gelöst ist. Wir freuen uns auf weitere Erfolge in der Schweiz und ganz Europa."

Bild: Unicity International


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Ivan Silvester sagt: Lebensmittel vs. Pharmaprodukte = legal oder illegal ?

  Ich beschäftige mich seit Jahren mit diesen Themen und ich muss leider feststellen dass der Staat zu sehr mit der Pharmaindustrie verbündet ist. Sonst wäre es nicht möglich dass so viele Medikamente staatlich zugelassen werden die offiziell mit gesundheitlichen versprechen verkauft werden jedoch zum Teil massive Nebenwirkungen haben, d.h. Hinweise wie SR817.02 Art. haben dürfen. Oder habt Ihr jemals ein Medikament gesehen das keine Nebenwirkungen hat? Lebensmittel sind Mittel zum Leben und wenn z.B. Brokkoli als Schlankheitsmittel wirken, sollte es Legitim sein dies auch so zu bewerben. Die Lebensmittelverordung sollte mal überdacht werden denn sonst laufen wir Gefahr dass in Zukunft Lebensmittel unter das Arzneimittelgesetz laufen. Wir sollten dagegen was tun und Lebensmittel wieder als das zu sehen was sie sind.
14 September 2011 | 05:17 Uhr


Philipp Wegmann sagt: Bios Life Unicity legal oder illegal ?

  Bioslife SLM ist eine Nahrungsergänzung also ein Lebensmittel.
In der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung SR817.02 Art. 10 Abs c steht ganzklar: Verboten sind insbesondere: Hinweise irgendwelcher Art, die einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit oder als Schlankheitsmittel zuschreiben oder die den Eindruck entstehen lassen, dass solche Eigenschaften vorhanden sind; erlaubt sind Hinweise auf die Wirkung von Zusätzen essenzieller oder ernährungsphysiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln aus Gründen der Volksgesundheit .
Also Bioslife SLM wird ganz klar als Schlankheitsmittel angepriesen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/817_02/a10.html
Ich hoffe nun doch seit fast drei Monaten das Unicity dazusteht.
26 Mai 2011 | 18:32 Uhr



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