|
Unicity: Bios Life SLM in der Schweiz nicht illegal! |
|
|
Veröffentlicht von Netcoo Redaktion
|
|
25.05.2011 | 14:36 Uhr |
|

Darüber dürfte das ein oder andere Direktvertriebs- oder Network Marketing Unternehmen ein Lied singen können: Pressewarnberichte über Sicherheit und Legalität von Produkte im Direktvertrieb. So auch aktuell das US-Unternehmen Unicity International. In der Schweiz sind in der jüngeren Vergangenheit Berichte aufgetaucht, die die Sicherheit und Legalität der Produkte in der Schweiz behandeln.
Pikant: Unicity hatte erst Ende 2010 den Europastammsitz von Bad Homburg in die Schweiz verlagert. Jetzt hat das Unicity offiziell mit einer Pressemitteilung reagiert und weist darauf hin, dass das Unternehmen sich in jedem Markt, in dem es tätig sei, darunter auch die Schweiz, zur Einhaltung aller rechtlichen Regelungen verpflichtet fühle. Um dies zu gewährleisten, beschäftige man daher Top-Experten auf dem Gebiet der Produkt-Registrierung.
Unicity erklärte weiter, das es letzte Woche zu einem Treffen von Unicity Vertretern mit den Behörden des für die Zulassungen in der Schweiz zuständigen Kantons Zug aufgrund der rechtlichen Beschwerden gegen die Verpackung des Produkts Bios Life SLM gekommen sei.
"Diese Beschwerde ist ursprünglich von der Behörde des Kantons Thurgau gekommen, angestossen von einem unserer Partner in Bezug auf einer angeblich bestehenden Diskrepanz zwischen den Inhaltsstoffen und den auf der Verpackung aufgedruckten Inhaltsangaben," so Brent Morill, Präsident Unicity International.
Unicity teilte darüber hinaus mit, dass das Produkt nicht als illegal bezeichnet wurde und auch nicht ist. Die Schweizer Behörden haben beantragt, dass Unicity die spezifischen Inhaltsangaben auf der Verpackung zu ändern hat. Unicity arbeite derzeit mit den Behörden des Kantons Zug zusammen, um die Änderungen auf der Verpackung zufriedenstellend zu gewährleisten. Nach Unternehmensangaben darf während dieser Zeit Bios Life SLM ohne Einschränkungen verkauft werden.
Brent Morill weiter: "Die Produkte von Unicity sind die Grundlage unseres Geschäfts. Wir nehmen die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen sehr ernst, um unsere Produkte, unsere Franchise-Partner und Unicity zu schützen. Wir sind zuversichtlich, dass dieses Anliegen sehr schnell in einer professionellen und nachhaltigen Weise gelöst ist. Wir freuen uns auf weitere Erfolge in der Schweiz und ganz Europa."
Bild: Unicity International
Anzeige:
Kommentare, Leserbriefe und Beiträge zu einzelnen Artikeln auf www.netcoo.info stellen ausschließlich persönliche Meinungsäußerungen des jeweiligen Verfassers dar und geben nicht zwingend die Meinung oder Ansicht der Netcoo Redaktion wieder. Durch das Schreiben und Veröffentlichen von Kommentaren oder Leserbriefen überträgt der Urheber Netcoo ein uneingeschränktes und nicht widerrufbares Nutzungsrecht. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf diesen Webseiten in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.
Die Verfasser von Kommentaren und Leserbriefen verpflichten sich in Ihren Beiträgen auf jegliche Beleidigungen und grobe Ausdrucksweise zu verzichten.
|