Vorsicht bei Network-Wechsel: Kundendaten sind Geschäftsgeheimnis!
Wie die Kanzlei Dr. Schenk auf ihren Internetseiten betont, stellt die unbefugte Mitnahme von Kundendaten, wie z.B. Adressen, bei einem Network-Wechsel in ein neues Geschäft den Straftatbestand der unbefugten Verschaffung von Geschäftsgeheimnis, also einen Wettbewerbsverstoß dar. Auch wenn der Vertriebspartner seine Kunden selbst gewonnen und betreut hat, gehören die Kundendaten rechtlich gesehen zum Eigentum des Unternehmens. Vertriebspartner sollten daher bei einem anstehenden Wechsel zu einem anderen Direktvertrieb oder Network Marketing Unternehmen unbedingt prüfen, inwiefern es ihnen vertraglich erlaubt ist, die durch ihre Arbeit in ihrem früheren Network gewonnenen Kundendaten im neuen Geschäft zu verwenden.
Bei Verstößen ist mit Unterlassungsklagen zu rechnen.
Weitere Informationen sind auf www.mlm-ticker.de zu finden.