Koschines Gold nicht koscher?

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Harald Seiz und Mike Koschine

Die Nachricht, dass Dennis Nowak KB Gold verlassen hat, löste viele Spekulationen um die Unternehmensgruppe von Mike Koschine (rechts im Bild) aus. Wovor Netcoo bereits 2009 warnte, ist nun offensichtlich bestätigt worden.

Die Staatsanwaltschaft München I führte ein Ermittlungsverfahren gegen Mike Koschine wegen Betrug. (Aktenzeichen liegt der Redaktion vor). Aufgrund der bisherigen Ermittlungen bestehe der Verdacht, dass „etwa 5000 Anleger aus Deutschland und der Schweiz“ um „mindestens EUR 2.800.000.-“ geschädigt worden sind. Mike Koschine ist nach wie vor persönlich nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Doch der Reihe nach. Unser Online-Artikel vom 20. Oktober 2010 (Link zum Artikel) rief einen gewissen Rechtsanwalt Bernhard R. Mieder auf den Plan. Mieder vertrat allerdings nicht die Interessen der KB Kapital & Business GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mike Koschine, sondern zeigte an, die Firma Global Masters Investment Ltd (GMI). in Stuttgart zu vertreten, vor der Netcoo ebenfalls in 2009 warnte.

Das Besondere an diesem Fax war die Uhrzeit und der Absender. Nicht nur, das es morgens um 01:59 Uhr mit der Faxzeile „KB Vision“ versendet wurde, nein, es trug zudem noch die Faxabsendernummer der Königsstr. 52 in Stuttgart, dem Bürositz von GMI und wich somit extrem von den im Briefkopf des Anwalts Mieder angegebenen Rufnummern und Adressdaten ab.

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Jedenfalls forderte Mieder den Netcoo Verlag auf, diesen besagten Onlineartikel „unverzüglich“ bis 08:00 zu entfernen. (Anmerkung der Redaktion: Mieder setzte uns also eine Frist von 6 Stunden und einer Minute – und dies mitten in der Nacht) Es würde „keinen Anlass für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen“ bei KB Gold geben und der „Inhalt sei falsch“. Weiterhin faxte Mieder wörtlich: “Sollten Sie den Artikel nicht fristgerecht entfernen, werden wir alle zu Gebote stehenden rechtlichen Maßnahmen ergreifen. Die unserer Mandantschaft entstehenden Schäden werden wir selbstverständlich geltend machen. Wir sind darüber hinaus – unabhängig von obigen Ausführungen – gehalten, Ihre Vorgehensweise strafrechtlich überprüfen zu lassen.“

GMI und Mieder scheinen immer noch zu überprüfen, da wir Stand heute nichts mehr zu dieser Sache gehört oder gesehen habe. Lesen durften wir allerdings einige Tage später ein sehr unkritisches Interview mit GMI. Hier gab die KB Vertriebspartner Ltd. Statements wie: „Das sind alles völlig absurde Aussagen. Alles nur Gerüchte, an denen noch nicht einmal ein wahrer Kern dran ist.“ und „Die Medien suchen entweder nach Sensationen oder nach Negativberichten, denn die lassen sich am besten verkaufen. Und wenn man nicht bereit ist, das Sensationsspiel mitzumachen und kompromisslos Rede und Antwort steht, reimen sich die Journalisten einfach etwas zusammen.“

Doch kommen wir zurück zu KB Gold und Mike Koschine. Nachdem zwei Presseanfragen der Netcoo Redaktion an die Münchner Staatsanwaltschaft mit „Kein Kommentar“ beantwortet wurden, haben unsere eigenen Recherchen folgendes ans Tageslicht befördert:

Am 14.07.2010 ging den Zollfahndern des Frankfurter Flughafens ein gewisser Michael M. (Name ist der Redaktion bekannt) ins Netz. Michael M. hatte Bargeld in Höhe 815.950.- Euro im Gepäck und wollte hiermit nach Riga (Lettland) reisen. Da M. zu Herkunft und Verwendung des Geldes keinen geeigneten Nachweis vorlegen konnte, wurde der komplette Geldbetrag durch die Beamten sichergestellt. Nach Kenntnisstand der Netcoo Redaktion gab M. neben seiner postalischen Wohnanschrift in England die Geschäftsanschrift der KB Kapital & Business GmbH in der Bernerstr. 4 in München an, sprich die Adresse der Koschine Gesellschaft in Deutschland. Dies geht zumindest aus einem Schreiben des Zollfahndungsamt Frankfurt a. M. vom 30.07.2010 hervor.

Mit Beschluss vom 20.07.2010 wurde durch das Amtsgericht Frankfurt a.M. die weitere Sicherstellung angeordnet, da „der Betroffene zu Herkunft und Verwendungszweck des Geldes keinen geeigneten Nachweis vorlegen konnte. Nach den Gesamtumständen besteht Grund zur Annahme, dass das Geld zum Zwecke der Geldwäsche verbracht worden sein könnte, weil das mitgeführte Bargeld aufgrund von Höhe und angeblichen Bestimmungsort auf unüblichem Weg verbracht wurde.“ (Beschluss und Aktenzeichen liegen der Netcoo Redaktion vor)

Am 30.07.2010 übergab Michael M. dann den Beamten vom Zollfahndungsamt Frankfurt a. M. zwei Namenslisten mit offensichtlich betroffenen Anlegern. (Das Gesprächsprotokoll mit dem Geschäftszeichen liegt der Netcoo Redaktion vor)

Zurück zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I und dem Beschluss des Münchner Amtsgerichts vom 16.08.2010 in Bezug auf Mike Koschine als Beschuldigter. Gemäß Beschluss wurden die in Frankfurt sichergestellten 815.950.- Euro beschlagnahmt, da der Verdacht besteht, dass es sich bei dem sichergestellten Bargeld um Geld von Anlegern handelt. Weiter kommt der Richter zu dem Schluss, das ein Großteil des durch die KB Edelmetall GmbH bei Anlegern eingesammelte Geld nicht in den Ankauf von Gold fließt, sondern ins Ausland verbracht wird, wo der Beschuldigte (also Mike Koschine) sowie seine bisher unbekannten Mittäter die Geldsummen für sich behalten wollen. Dieses Verhalten ist strafbar als Betrug in einer bisher nicht näher zu bezeichnenden Vielzahl von Fällen gemäß §§ 263 I, III Nr. 1,2, 25 II StGB.

Laut dem Ermittlungsrichter besteht der Verdacht, das der Beschuldigte Koschine seit etwa Juli 2008 in bewusstem und gewollten Zusammenwirken mit über 4000 einzelnen Vermittlern etwa 5000 Anleger aus Deutschland und der Schweiz dazu veranlasst hat, den KB Gesellschaften Vermögenswerte für Anlagen zu übergeben, wobei der Beschuldigte sowie seine bisher nicht bekannten Mittäter von Anfang an vorhatten, die Gelder nicht vereinbarungsgemäß anzulegen sondern zweckwidrig zu verwenden.

Bestandteil der Ermittlungen und des Beschlusses ist Koschine als Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der KB Edelmetall GmbH in Emmenbrücke (Schweiz), Koschine als Inhaber und Geschäftsführer der KB Kapital & Business GmbH in München und Koschine als Verwaltungsrat der KB AG in Emmenbrücke (Schweiz).

Nun dürfte die Vermutung nahe liegen, dass aufgrund der Ermittlungen kürzlich die KB Edelmetall AG (gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand Mike Koschine, Dr. Grass-Strasse 8, 9490 Vaduz) in Lichtenstein gegründet wurde, um von hier aus das Geschäftsmodell weiter zu betreiben. Auf Anfrage bei der Münchner Staatsanwaltschaft, ob auch diese neue Gesellschaft Bestandteil der Ermittlungen ist, kam wiederum nur „Kein Kommentar“ als Antwort, was viel Spielraum für Spekulationen lässt. Die Netcoo Redaktion bezweifelt allerdings Harald Seiz Begründung für Lichtenstein aus dessen dubiosen Interview: „die Entscheidung für Liechtenstein hat einfach nur strategische Gründe. Die KB-Unternehmensgruppe hat im Rahmen der KB-Vision in 15 verschiedenen Ländern Firmen, die für die zukünftige weltweite Expansion gegründet wurden.“

Netcoo meint nach wie vor: Finger weg von KB Gold und Mike Koschine!

Auch Frontal21 berichtete am 03.08.2010 über KB Gold. Sicher wird es auch hier bald eine Aktualisierung geben.

Auf erneutes Nachfragen bei Dennis Nowak über die Hintergründe seines Ausscheidens und ein Statement zu den aktuellen Recherchen ergab nichts Neues. Nowak möchte sich nach wie vor nicht zu den Vorgängen äußern. Allerdings hat Netcoo aus Insiderkreisen erfahren, dass Nowak eine neue „goldene“ Heimat gefunden haben soll. Hierzu sicher in Kürze mehr.

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