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MonaVie Vergütungssystem: Retourkutsche? E-Mail
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Veröffentlicht von Netcoo Redaktion   
09.09.2010 | 10:36 Uhr

MonaVie LogoIn einer Meldung auf mlmrecht.de vom 24. August heißt es, dass „das Landgericht Frankfurt am Main elementare Teile des Vergütungsplans der MonaVie LLC verboten“ hat. In dieser Sache ergingen Einstweilige Verfügungen sowohl gegen das Unternehmen MonaVie (24.08.2010/Az: 3-12 O 98/10) als auch gegen zwei Distributoren des US-Unternehmens (13.08.2010/AZ: 3-11 O 94/10). Blake Schröder, MonaVies Europachef äußerte sich gegenüber NETCOO zu dem Vorgang:


Laut Netcoo Informationen sind den betroffenen Distributoren die Einstweiligen Verfügungen bereits per Gerichtsvollzieher zugestellt worden, dem
Unternehmen offenbar selbst bisher noch nicht. Blake Schröder: „Wir gehen davon aus, dass es sich um die Retourkutsche eines Wettbewerbers handelt, gegen den wir vor einem Münchener Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt haben. Dabei ging um ein Açai Getränk, dessen Verpackung so gestaltet war, dass es aussah wie unseres.“

Zu den Gründen der nun in Frankfurt erlassenen Einstweiligen Verfügungen konnte Schröder sich nicht äußern, da sie ihm noch nicht vorliegen: „Vor unserem Markteintritt haben wir unseren Vergütungsplan durch eine der renommiertesten Anwaltskanzleien überprüfen lassen. Wir gehen davon aus, dass er nicht gegen Deutsches Gesetz verstößt. Deswegen werden wir gegen die Einstweiligen Verfügungen vorgehen und die betroffenen Berater selbstverständlich dabei unterstützen.“

Mittlerweile darf MonaVie aber laut mlmrecht.de nicht mehr behaupten, man "verfüge über einen fehlerfreien Marketingplan". Genau diese Aussage wurde nun ebenfalls verboten (Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.08.2010, AZ 3-11 O 97/10).

Wie genau es mit MonaVie in Deutschland weitergeht, will das Unternehmen erst sagen, wenn ihm alles vorliegt und die Gründe, die zu den Beschlüssen des LG Frankfurt am Main geführt haben bekannt und geprüft worden sind: „Für den Fall, dass weitere Distributoren Einstweilige Verfügungen oder Abmahnungen bekommen, sollten diese sich an uns wenden. Wir werden alles tun, um sie dagegen zu verteidigen.“

Netcoo Anmerkung:
Zwar sind die Einstweiligen Verfügungen (EV) wie das Wort schon sagt "Einstweilig" und könnten ggf. wieder aufgehoben werden. MonaVie hat ja auch angekündigt dagegen vorzugehen. Jedoch ist die Situation für die Distributoren in Deutschland, was elementare Teile des Vergütungsplan betrifft, nun sehr heikel, zumindest solange bis die EV wirklich aufgehoben werden. Es ist daher Distributoren zu empfehlen, bei derzeitigen Geschäftsvorstellungen auf die Präsentation der betroffenen elementaren Bestandteile des Vergütungsplan zu verzichten. Andernfalls könnte man ebenfalls kostenpflichtig abgemahnt werden und macht sich unter Umständen der progressiven Kundenwerbung strafbar.


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Kommentare (6)add comment


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Silvan Mastracchio sagt: Monavie

  Das ein Unternehmen wie Monavie so bekämpft wird ist für mich normal!
Welches Unternehmen schafft es schon in 4 Jahre 2.4 Milliarden Umsatz zu komulieren.
15 September 2010 | 23:47 Uhr | Website des Autors anzeigen


Messias der Woche (Superstar a.D.) sagt: ALLES ist LEGAL....

  Rene der Marketingplan von MONA Vie hat eine weisse WESTE....
Er bleibt keinerlei fragen schuldig.

S&S mussten Ihre Behauptungen OFFLINE nehmen der Marketingplan von Mona Vie wäre in Deutschland verboden. Nur MONA VIE hat es nicht noetig dies gross Promoten. Mona Vie arbeitet im Network Marketing und in keinem Kindergarten. Noch fragen____ ICH HABE FERTIG
13 September 2010 | 17:12 Uhr | Website des Autors anzeigen


Tom Koller sagt: ...

  @Rene
Wenn Du offene Fragen hast was den Plan angeht, kannst Du mich gerne mal anrufen, ich erkläre ihn Dir .

Monavie ROCKT so extrem dass es nur normal ist ein bisschen Gegenwind zu bekommen. Tut gut ;-) und ist völlig OK.

Beste Grüsse,
Tom Koller





13 September 2010 | 15:18 Uhr | Website des Autors anzeigen


Rene S. sagt: ??????????

  Auszug aus der erwähten Seite: Wir haben dieses Unternehmen erfolgreich daran gehindert, diese Produkte, die den MonaVie Produkten zum Verwechseln ähnlich sahen, auf den Markt zu bringen! Wenn die Produkte der Firma gemeint sind welche ich denke dann frage ich mich warum diese Produkte seit bald mehr als 2 Monaten erhältlich sind. Auch Monavie kocht nur mit Wasser und ist überhaupt nicht einzigartig im Gegenteil der Marketingplan lässt definitiv viele Fragen offen. Freeway 100 welches verboten wurde hatte auch so ein System.
10 September 2010 | 21:19 Uhr


Star der Woche sagt: Alles ist LEGAL.....

  So ist es Mike.

Zudem ist eine der besagten meldungen der Anwälte S & S auf www.mlm-recht.de sang und klanglos aus dem Internet verschwunden.

Warum wohl?....... Der Marketingplan von Mona Vie ist Legal.
10 September 2010 | 12:38 Uhr | Website des Autors anzeigen


Mike T. Kiefer sagt: Ergänzug zum Bericht

  Liebe Netcoo

Danke für den Hinweis, nur ist dies nicht mehr ganz aktuell, siehe
http://www.monavieonthemove.com/germany/?page_id=226

Einfach zur Info

Grüsse
Mike Kiefer
10 September 2010 | 07:13 Uhr | Website des Autors anzeigen



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