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Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien überzogen! |
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Veröffentlicht von PTE Netcoo Redaktion
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19.03.2010 | 18:05 Uhr |
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Der seit Anfang 2008 gültige Glücksspielstaatsvertrag hat in einer Zwischen-Bilanz keine guten Noten erhalten. Gerade die Anforderungen an die Lotterien sind Experten zufolge überzogen und unvernünftig. Das Suchtpotenzial von Lotto werde überschätzt. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, zufolge sind die Lotterien im Vergleich zu den "wirklich gefährlichen Formen des Glücksspiels" wie Spielautomaten oder Casinospiele überreguliert. Auch verglichen mit anderen Suchtgefahren wie Alkohol oder Tabak sei die staatliche Regulierung von Lotto zu streng.
"Es sind nicht die Bestimmungen für Lotterien zu scharf, sondern jene für Spielautomaten zu schwach", entgegnet Ilona Füchtenschnieder, Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht.
Eine strenge Regulierung sei zu befürworten. Deutschland habe es bisher jedoch verabsäumt, diese auf das Automatenspiel auszuweiten. So müsse der Glücksspielstaatsvertrag zwar geändert, jedoch verschärft und nicht gelockert werden.
"Aus wissenschaftlicher Sicht kann nicht ernsthaft von einer Lottosucht gesprochen werden", meint Becker. Im Staatsvertrag müssten die verschiedenen Formen des Glücksspiels daher besser differenziert werden. Momentan unterliegen die Lotterien den gleichen Restriktionen und Anforderungen wie vergleichsweise gefährlichere Formen des Glücksspiels. Mit den hohen Auflagen für staatliche Anbieter sind Kritikern zufolge aber rückläufige Einnahmen verbunden.
Überregulierung wird nach Ansicht von Becker etwa an dem Verbot deutlich, Lottoscheine über das Internet abgeben zu können. "Die Bestimmung ist nicht überzogen", sagt hingegen Füchtenschnieder. "Das Internet ist kein guter Ort, um Glücksspiel zu betreiben. Spieler verlieren den Bezug zu Geld hier schneller als in der realen Welt", so die Expertin gegenüber pressetext. Zudem würden die Grenzen zwischen Lotto und anderen Glücksspielen, die die Lotterien anbieten könnten, verwischt.
Bei Sportwetten sieht der Glücksspielstaatsvertrag, der vorerst bis Ende 2011 in Kraft ist und derzeit einer Evaluation unterzogen wird, ein staatliches Monopol der einzelnen Bundesländer vor. Angesichts der Regelung wanderten private Anbieter ins Ausland ab. Schleswig-Holstein habe den Vertrag aufgekündigt und wolle ihn nicht verlängern. Bei Sportwetten bedürfe es aber weiterer wissenschaftlicher Forschungsarbeit, so Becker. www.pressetext.de
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