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Veröffentlicht von Netcoo Redaktion
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26.07.2006 | 14:16 Uhr |
"Wer Lebensmittel mit heilenden oder vorbeugenden Aussagen in den Verkehr bringt, erklärt diese laut Europäischer Arzneimittel-Richtlinie 65/65/EWG automatisch zu Arzneimitteln und ist dann für das illegale In-Verkehr-Bringen von Arzneimitteln zur Rechenschaft zu ziehen." Darauf verweist die Verbraucherschutzzentrale NRW. Dies betrifft insbesondere auch den Bereich der Nahrungsergänzungsprodukte. Vertriebspartner die solche Produkte vertreiben, sollten daher keinesfalls solche Aussagen zum anpreisen ihrer Produkte tätigen.
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