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Landgericht Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen BranchenZeitung! E-Mail
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Veröffentlicht von Netcoo Redaktion   
05.01.2010 | 16:52 Uhr

EV gegen BranchZeitung bestätigt!Eine BranchenZeitung veröffentlichte am 27.10.2009 auf ihrer Internetseite unter der Überschrift „FE.N. muss Depotpartneranträge auf Verlangen rückabwickeln“ einen Bericht über die FASHION europe.net Limited (FE.N) aus Hamm. In dem Online-Artikel behauptete diese Zeitung unter anderem, dass FE.N laut einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Oldenburg, Az.: 16 0 188/09 verpflichtet sei, ihre Depotpartnerverträge rückabzuwickeln, wenn der Depotpartner einen Depotvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben hat und die Rückabwicklung verlangt. Ferner behaupte die Zeitung, dass jeder FE.N-Depotpartner seine auf den Abschluss des Depotpartner-Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen könne.


Da diese Behauptung nach Auffassung der FEN-Anwälte nicht der Wahrheit entspricht und den guten Ruf von FE.N schädige, erließ das Landgericht Hamburg (Beschluss vom 16.11.2009 – 324 O 612/09) antragsgemäß eine einstweilige Verfügung gegen die Branchenzeitung, die es ihr verbietet, zu behaupten,

dass jeder FE.N-Depotpartner seine auf den Abschluss des Depotpartner-Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufen kann mit der Folge, dass der Depotvertrag rückabzuwickeln ist, sofern FE.N bei Abschluss des Depotpartner-Vertrages nicht über das Widerrufsrecht belehrt hat,

Das Internetportal www.mlmrecht.de berichtet, dass sich die Branchenzeitung mit der Gerichtsentscheidung nicht anfreunden konnte und gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Widerspruch einlegte. Ihre Meinung zu dem Verfahren äußerte die Zeitung auch auf ihrem Onlineportal im Rahmen ihrer Branchen News.

Mlmrecht.de berichtet weiter, dass die Hamburger Richter sich nicht einmal ansatzweise der Auffassung der Branchenzeitung anzuschließen vermochten und die einstweilige Verfügung während der mündlichen Verhandlung am 18.12.2009 und mit Urteil vom 22.12.2009 (Az.: 324 O 612/09) bestätigten.

Die Branchenzeitung hat nach Zustellung, so www.mlmrecht.de weiter, der nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheidung die Möglichkeit, auch gegen diese Gerichtsentscheidung Rechtsmittel z.B. Berufung einzulegen. FE.N wiederum ist weiterhin fest entschlossen, nun die nächsten juristischen Schritte gegen die Zeitung veranlassen.

Quelle: www.mlmrecht.de



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Kommentare (5)add comment


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Thorsten Habermann sagt: Was spielt es für eine Rolle?

  Hallo Peter,

was spielt es für eine Rolle ob am 22.12. oder erst jetzt.

Ich schließe mich der Meinung von Petra an. Ich kann nichts verwerfliches feststellen. Der Bericht orientiert sich rein an Fakten, zumal Netcoo hier nichts reininterpretiert und / oder bewertet hat.

Und wer Netcoo kennt, weiß wenn die es wollten, hätte die noch so manche Spitzfindigkeiten setzen können. So verhalten sich in meinen Augen mehr als fair, zumal sie nicht mal den Namen erwähnen.

Ich bin nach wie vor erstaunt darüber wie sich die bekannte Branchenzeitung zu so einer Berichterstattung über FEN bei den Depotverträgen hat hinreißen lassen.

Ist Dir Peter übrigens nicht aufgefallen, dass FEN mit Werbung in der Zeitung relativ wenig am Hut hatte, oder Vertreter dieses Mediums eigentlich nie auf FEN Veranstaltungen zu sehen waren?

Aber da bin ich mir sicher, da besteht bestimmt keinen Zusammenhang, oder?

Grüße Thorsten.

06 Januar 2010 | 07:18 Uhr


Peter Hlubek sagt: Schwach

  Hallo Thorsten.

Es geht darum das Netcoo erst jetzt über das andere Magazin berichtet wo das Urteil schon am 22.12.09 geschrieben worden ist.
Es scheint das es im MLM zur Zeit ein Winterloch gibt und die Magazine nichts besseres schreiben können als über, die schlechten Erlebnisse, andere Magazine.

Das ganze riecht etwas nach: Ätsch, das gönnen wir euch!

Peter
06 Januar 2010 | 05:48 Uhr | Website des Autors anzeigen


Silke Baumer sagt: Auch Mal die andere Seite gezeigt...

  Lieber Peter,

noch am 21.12.2009 versuchte oben genannte Branchenzeitung ihren offensichtlich nicht ganz richtigen Bericht zu verteidigen.

Bis heute ist im Onlineportal des Branchenmagazins nichts zum Urteil vom 22.12.09 zu finden. Dass nun die Netcoo darüber berichtet ist nicht Bildzeitung, sondern das was man sich von jenem Magazin hätte erwarten dürfen. Denn nicht jeder in der Branche liest regelmässig auf mlm-recht.com, die Onlineportale der Branchenzeitungen gehören hingegen zur Pflichtlektüre der meisten Networker.

Und dass der Bericht erst jetzt eingestellt wurde dürfte wohl mit den Feiertagen zusammenhängen, denn auch Netcoo Redakteure haben Anspruch auf Urlaub ;)
Evtl. hängt der noch nicht vorhandene Bericht in besagtem Branchenmagazin auch damit zusammen, denn im Ländle, aus dem die Zeitung kommt ist heute Feiertag.

LG
Silke
06 Januar 2010 | 05:05 Uhr | Website des Autors anzeigen


Thorsten Habermann sagt: Schwach??

  Hallo Peter,

warum sollte es schwach sein, wenn die Netcoo nur über Fakten berichtet?

Ich finde es gut, dass auch über solche Sachen mal berichtet wird.

Wenn früher alles am grünen Tisch geregelt wurde, warum macht es dann diese Zeitung nicht? Dachte immer ein Branchenmedium ist für die Branche.

Die Berichterstattung gegen FEN seitens der Zeitung zu den Depotverträgen fand ich persönlich schon sehr merkwürdig, im Schwabenland würden man sagen: Das hat ein "Geschmäckle".

Gruß Thorsten
05 Januar 2010 | 21:52 Uhr


Peter Hlubek sagt: Ganz schön schwach

  Liebes Netcoo-Team.

Finden Sie es nicht etwas schwach über ein anderes Magazin oder Zeitung herzuziehen. Hat es nicht schon mal bei Ihnen Fehler gegeben? Nein? Da können Sie sich glücklich schätzen.
Im heutigen Zeitalter von MLM und Rechtsanwälten werden immer wieder die Gerichte eingeschaltet. Früher hat man sowas am runden Tisch erledigt und gut war es.
Heute wird alles aufpuscht und auf die erste Seite gestellt. Die BILD läst grüssen.

Ich möchte auch noch feststellen das das Urteil schon am 22.12.2009 von Herrn Schulenberg eingestellt worden ist und in diversen Foren heftig diskutiert worden ist.
Aktuell ist etwas anderes.

Mfg

Peter Hlubek
05 Januar 2010 | 19:27 Uhr | Website des Autors anzeigen



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